Regeln für Krankmeldungen und für Entschuldigungen von
Fehlzeiten für Schülerinnen und Schülern (Beschluss der Schulkonferenz vom 16.10.2023):
- Die Krankmeldung erfolgt morgens kurz vor Unterrichtsbeginn über das Sekretariat der Schule, d. h. zwischen 07.30 – 07.40 Uhr, wenn das Kind zur 1. Stunde Unterricht hätte, und zwischen 07.30 Uhr – 08.25 Uhr, wenn das Kind zur 2. Stunde Unterricht hätte. Anzugeben sind die voraussichtliche Dauer und der Grund des Fehlens (in der Regel „Erkrankung“), wobei die Art der Erkrankung selbstverständlich nicht genannt werden muss, es sei denn, es handelt sich um eine meldepflichtige Krankheit.
- Die Umstellung auf ein Messenger-System wird von der Schule angestrebt (Krankmeldungen über App). Die Krankmeldungen erfolgen bis dahin weiterhin fernmündlich. Ausschließlich für den Fall, dass das Sekretariat telefonisch nicht erreichbar sein sollte, kann die Krankmeldung auch per E-Mail an das Sekretariat gesendet werden.
- Gegebenenfalls vereinbaren die Klassenleitungen (oder auch die Mitarbeitenden des Betreuungsangebotes) mit den Erziehungsberechtigten zusätzliche Kommunikationswege für Krankmeldungen. Dies entbindet die Eltern jedoch nicht von der Einhaltung der unter (1) und (2) aufgeführten Regelungen.
- Eine schriftliche Entschuldigung für Fehlzeiten ist immer einzureichen, unabhängig von der Dauer der Fehlzeit. Sie wird bei der Klassenleitung abgegeben, sobald das Kind wieder die Schule besuchen kann. Die Entschuldigung beinhaltet: Erstelldatum, Vor- und Nachname des Kindes, den Zeitraum und den Grund für die Fehlzeit (in der Regel „Erkrankung“, wobei die Art der Erkrankung nicht anzugeben ist) sowie die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person (siehe Vorlage weiter unten).
- Für Entschuldigungen bei auffällig häufigen Fehlzeiten gelten besondere Regelungen nach § 2 Absatz 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV):
„In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.“
Meldepflichtige Krankheiten
Das Gesundheitsamt Region Kassel hat anhand der Empfehlungen des Robert Koch‐Instituts (RKI) zusammen mit Kinderärztinnen und Kinderärzten aus der Region eine Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen erstellt.
Meldepflichtige Krankheiten Wiederzulassungstabelle
Hier finden Sie eine Vorlage für schriftliche Entschuldigungen:
Vorlage schriftliche Entschuldigung
Beurlaubungen
Nur in besonderen Ausnahmefällen können Kinder von der Schule vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden. Bitte verwenden Sie für Anträge ausschließlich das nachstehende Formular und lesen Sie sich die auf Seite 2 aufgeführten Bedingungen für die Genehmigung von Beurlaubungen vorab durch.