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Schulgremien


Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus je fünf gewählten Vertretern des Kollegiums und der Elternschaft. Die Schulleitung hat den Vorsitz und ist ebenfalls stimmberechtigt. Die Schulkonferenz tagt ein- bis zweimal jährlich und ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder der Elternbank werden von den Mitgliedern des Schulelternbeirats gewählt, die Mitglieder der Lehrerbank von der Gesamtkonferenz.

Klassenelternbeirat
Aus jeder Klasse werden für zwei Jahre zwei Klassenelternsprecher gewählt, die die Klasse in den Sitzungen des Schulelternbeirats vertreten und Ansprechpartner für die Belange innerhalb der Klassen sind.

Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassenelternsprechern zusammen. Der Vorstand besteht aus zwei Personen und wird in einer Elternbeiratssitzung von den Klassenelternbeiräten für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus Schulleitung und Kollegium zusammen. Sie wird bei wichtigen schulischen Belangen zur Beschlussfassung einberufen.

Sonstige Konferenzen
Fach-, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen finden bei Bedarf mit den jeweils beteiligten Lehrkräften statt.

Es können bis zu drei Beauftragte des Schulelternbeirats an den unterschiedlichen Konferenzen teilnehmenDie Vertreter werden vom Schulelternbeirat benannt. Ausgenommen sind hiervon Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrkräfte sowie Ordnungsmaßnahmen behandelt werden.

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