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Prävention und Intervention

Präventionsmaßnahmen

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. Prävention und Intervention bedeuten für uns: hinschauen, zuhören und handeln – damit sich alle an unserer Schule sicher und gut aufgehoben fühlen. Ein respektvolles Miteinander steht bei uns im Mittelpunkt. Durch klare Regeln, verlässliche Strukturen, gemeinsame Aktivitäten und gezielte Maßnahmen möchten wir gegenseitige Wertschätzung und Verantwortungsbereitschaft fördern.
Beispiele für präventive Maßnahmen/Projekte:

  • Entwicklung eines schuleigenen Schutzkonzeptes (Fertigstellung im Januar 2026)
  • Gewaltprävention durch Einbeziehung externer Stellen (aktuell Kooperation mit den „Netzwerk gegen Gewalt“ der Polizei Nordhessen)
  • Einüben der Stopp-Regel in allen Klassen
  • Unterrichtsreihen („Sozialstunden“) zur Förderung des sozialen Lernens geleitet durch die an unserer Schule eingesetzten Fachkräfte: UBUS, SiS und BFZ (siehe hierzu auch Menüpunkt „Unterstützungsmaßnahmen“)
  • Wiederholung der geltenden Regeln zu Beginn eines jeden Halbjahres
  • Aktionstage / Mottowochen zur Festigung der Schulregeln („Goldene Regeln“)
  • Einsatz von ausgebildeten Streitschlichtern in den großen Pausen (Ausbildung von Drittklässlern im Rahmen einer von der Sozialpädagogin geleiteten AG)
  • Größere Schul-Projekte (z. B. Zirkusprojekt oder Tanzwoche) zur Stärkung von Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein
  • Einsatz von Klassenlektüren zum Thema „Mobbing und Gewalt“, z. B. die Ganzschrift „Jetzt bist du dran!“
  • Partizipation und Demokratielernen für Schülerinnen und Schüler (siehe Menüpunkt „Partizipation)
  • Angebot „Entspannte Pause“ (für Schülerinnen und Schüler, die sich mit der Pausensituation noch überfordert zeigen)
  • Angebot Kindersprechstunde (wöchentliches Angebot unserer Sozialpädagogin)
  • Workshops / Kurse zur Medienkompetenz (Klassen 3 und 4)
  • Jährlicher Informationsabend für Eltern zum Thema Kindermedienschutz (3. Schuljahr)
  • Überarbeitung des Aufsichtskonzepts (Sperrung von schlecht einsehbare Flächen, Aufsichten tragen Warnwesten, damit sie schneller wahrgenommen werden)

Interventionsmaßnahmen: Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

Die intervenierende Maßnahmen bei Regelverstößen orientieren sich an den geltenden schulrechtlichen Vorgaben (pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen). Hierbei steht der Schule ein gestuftes Verfahren zur Verfügung, das situationsangemessen Anwendung findet. 

Die rechtlichen Grundlagen für pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen finden sich im Hessischen Schulgesetz und in der Verordnung zum Schulverhältnis. Nachfolgend sind nur die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Pädagogische Maßnahmen

Bei Unterrichtsstörungen oder Konflikten – zum Beispiel im Klassenraum oder auf dem Schulhof – stehen zunächst pädagogische Maßnahmen im Vordergrund. 

Dazu gehören u.a.:

  • Gespräche mit der Schülerin oder dem Schüler
  • Gespräche mit den Eltern
  • mündliche oder schriftliche Missbilligungen
  • das Nachholen versäumten Unterrichts
  • vorübergehende Wegnahme von Gegenständen

Ordnungsmaßnahmen

Führen diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Ordnungsmaßnahmen kommen bei erheblichen oder besonders schweren Störungen des Schulbetriebs zum Einsatz. Ordnungsmaßnahmen können sein:

  • Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages
  • Ausschluss von besonderen Schul- oder Klassenveranstaltungen
  • Vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse
  • Dauerhafte Zuweisung in eine Parallelklasse
  • Ausschluss vom Unterricht für eine Dauer von bis zu 14 Tagen

Für weiterführende Ordnungsmaßnahmen siehe Hessisches Schulgesetz und Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2022pP82
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011pG18
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