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Betreuungsangebot ab dem 04.09.2023

An den Betreuungszeiten ändert sich im Vergleich zum alten Modell nichts, ändern werden sich lediglich die Zuständigkeiten (Anbieter bzw. Trägerschaft). Der Förderverein wird ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr als Träger für die „Erweiterte Betreuung“ und die Frühbetreuung zur Verfügung stehen, möchte sich aber weiterhin um die Ferienbetreuung kümmern (foerderverein-schule-calden.de)

Zur Übersicht für Sie hier noch einmal die schulischen Betreuungszeiten und deren Bezeichnungen:

07.30 – 08.30 Uhr: Frühbetreuung
11.30 – 13.30 Uhr: Regelbetreuung (Mittagsbetreuung)
13.30 – 16.00 Uhr: Erweiterte Betreuung (Nachmittagsbetreuung)

Als „Regelbetreuung“ – oder im Vertrag schlichtweg „Betreuungsangebot“ genannt – wird ausschließlich die Mittagsbetreuung (11.30 – 13.30 Uhr) bezeichnet. Anbieter ist der Schulträger (Landkreis Kassel).

Als „Erweiterte Betreuung“ wird die Nachmittagsbetreuung bezeichnet (13.30 – 16.00 Uhr). Hierfür sowie für die Frühbetreuung (07.30 Uhr – 08.30 Uhr) übernimmt ab dem Schuljahr 2023/24 die Gemeinde Calden die Trägerschaft; das Betreuungspersonal stellt jedoch weiterhin der Schulträger Landkreis Kassel über die Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel zur Verfügung (https://www.agil-wolfhagen.de/). Es wird vorausgesetzt, dass das Angebot kostenneutral umgesetzt wird.

Am 13.07.2023 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden folgendes einstimmig beschlossen:
„Die Gemeindevertretung beschließt, ab dem Schuljahr 2023/24 die Trägerschaft für die Betreuung an der Mittelpunktschule Wilhelmsthal zu übernehmen und ein Betreuungsangebot (Früh- und erweiterte Betreuung) mit zunächst 22,5 Stunden in der Woche anzubieten. Hierbei wird von einer Kostenneutralität für die Gemeinde ausgegangen. Die Gemeindevertretung ist über eine Erhöhung der Stundenzahl/Woche und denen sich daraus resultierenden Kosten rechtzeitig zu informieren.“

Für die Erweiterte Betreuung gelten Gruppengrößen von bis zu 25 Kindern/pro Betreuungskraft.
Für die Regelbetreuung gilt der Schlüssel 21 Kinder/pro Betreuungskraft.

Die beiden unterschiedlichen Zuständigkeiten und Modalitäten machen es erforderlich, dass zwei unterschiedliche Anmeldeformulare auszufüllen sind, wenn sowohl Regelbetreuung als auch Erweiterte Betreuung und/oder Frühbetreuung benötigt werden. Die Formulare können Sie hier herunterladen. Aufgrund der Vorgabe, kostenneutral zu arbeiten, kann es unter Umständen erforderlich werden, dass Wartelisten geführt werden müssen.

Vertrag Regelbetreuung

Vertrag Erweiterte Betreuung

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