An den Betreuungszeiten ändert sich im Vergleich zum alten Modell nichts, ändern werden sich lediglich die Zuständigkeiten (Anbieter bzw. Trägerschaft). Der Förderverein wird ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr als Träger für die „Erweiterte Betreuung“ und die Frühbetreuung zur Verfügung stehen, möchte sich aber weiterhin um die Ferienbetreuung kümmern (foerderverein-schule-calden.de)
Zur Übersicht für Sie hier noch einmal die schulischen Betreuungszeiten und deren Bezeichnungen:
07.30 – 08.30 Uhr: Frühbetreuung
11.30 – 13.30 Uhr: Regelbetreuung (Mittagsbetreuung)
13.30 – 16.00 Uhr: Erweiterte Betreuung (Nachmittagsbetreuung)
Als „Regelbetreuung“ – oder im Vertrag schlichtweg „Betreuungsangebot“ genannt – wird ausschließlich die Mittagsbetreuung (11.30 – 13.30 Uhr) bezeichnet. Anbieter ist der Schulträger (Landkreis Kassel).
Als „Erweiterte Betreuung“ wird die Nachmittagsbetreuung bezeichnet (13.30 – 16.00 Uhr). Hierfür sowie für die Frühbetreuung (07.30 Uhr – 08.30 Uhr) übernimmt ab dem Schuljahr 2023/24 die Gemeinde Calden die Trägerschaft; das Betreuungspersonal stellt jedoch weiterhin der Schulträger Landkreis Kassel über die Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel zur Verfügung (https://www.agil-wolfhagen.de/). Es wird vorausgesetzt, dass das Angebot kostenneutral umgesetzt wird.
Am 13.07.2023 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden folgendes einstimmig beschlossen:
„Die Gemeindevertretung beschließt, ab dem Schuljahr 2023/24 die Trägerschaft für die Betreuung an der Mittelpunktschule Wilhelmsthal zu übernehmen und ein Betreuungsangebot (Früh- und erweiterte Betreuung) mit zunächst 22,5 Stunden in der Woche anzubieten. Hierbei wird von einer Kostenneutralität für die Gemeinde ausgegangen. Die Gemeindevertretung ist über eine Erhöhung der Stundenzahl/Woche und denen sich daraus resultierenden Kosten rechtzeitig zu informieren.“
Für die Erweiterte Betreuung gelten Gruppengrößen von bis zu 25 Kindern/pro Betreuungskraft.
Für die Regelbetreuung gilt der Schlüssel 21 Kinder/pro Betreuungskraft.
Die beiden unterschiedlichen Zuständigkeiten und Modalitäten machen es erforderlich, dass zwei unterschiedliche Anmeldeformulare auszufüllen sind, wenn sowohl Regelbetreuung als auch Erweiterte Betreuung und/oder Frühbetreuung benötigt werden. Die Formulare können Sie hier herunterladen. Aufgrund der Vorgabe, kostenneutral zu arbeiten, kann es unter Umständen erforderlich werden, dass Wartelisten geführt werden müssen.