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Termine Einschulung im Schuljahr 2025/26


In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht.

Die formale schriftliche Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 muss bis zum 31. März 2024 in der Schule eingegangen sein.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie beim Elterninformationsabend am 06.02.2024 oder auf Anfrage in der Schule.

Darüber hinaus finden Sie die Anmeldeformulare für die
Schulanmeldungen 2025 am Ende dieser Seite.
Bitte versenden Sie die Anmeldeunterlagen nicht per Mail!
(Ausschließlich per Post oder in der Schule vorbeibringen!)

Von der Schule wird nach Eingang der Unterlagen geprüft, ob einzelne Kinder eventuell an einem Vorlaufkurs teilnehmen müssen. Eine damit einhergehende Sprachstandserhebung erfolgt in Kooperation mit den Kindertagesstätten. Vorlaufkurse haben zum Ziel, Kinder ohne hinreichende Deutschkenntnisse sprachlich so zu fördern, dass sie bei Eintritt in das erste Schuljahr die Lehrkraft und die Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen und am Unterricht aktiv teilnehmen können. Diese Vorlaufkurse beginnen bereits im September 2024.

Weitere Terminplanung für die Einschulung im Schuljahr 2025/26:

Schulärztliche Untersuchung:
Die Termine für die Einschulungsuntersuchungen für die einzelnen Schulen werden vom schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes festgelegt und dann über das Sekretariat der Schule koordiniert. Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel im Frühjahr des Einschulungsjahres statt; können unter Umständen aber auch früher terminiert werden. Den für Sie bzw. Ihr Kind festgelegten Termin (Tag und Uhrzeit) erhalten Sie auf jeden Fall rechtzeitig auf postalischem Wege von der Schule.

Probeschultag I (Einzeltestung):
Ebenfalls im Frühjahr 2025 wird Ihr Kind an einem Probeschultag teilnehmen. Die Einladung mit Angabe des Tages und der Uhrzeit werden Sie bereits Ende 2024 erhalten. Am Probeschultag findet eine pädagogische Diagnostik zur Feststellung der Schulfähigkeit statt (Einzeltestung mit dem Schwerpunkt Sprachentwicklung). Angeleitet von einer Lehrerin löst das Kind einfache Aufgaben und wird ermuntert, zu einem Bild etwas zu erzählen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet.

Probeschultag II (Schnuppertag):
Nachdem schulärztliche Untersuchung und Probeschultag stattgefunden haben, begleiten die Erzieherinnen und Erzieher der Kitas die „Schulwichtel“ im Frühjahr zu einem Schnuppertag in die Schule. Die Kinder nehmen am Unterricht einer Klasse teil und werden anschließend noch einmal in Kleingruppen zusammengefasst und mit altersgemäßen Aufgaben beschäftigt. Der Schnuppertag wird von der Schule diagnostisch genutzt, weil dann Gelegenheit besteht, die Kinder noch einmal in der Gruppensituation erleben und beobachten zu können.

Probeschultag III:
Kinder, bei denen eine Zurückstellung vom Schulbesuch in Betracht kommt oder für die eine von den Eltern beantragte vorzeitige Einschulung wahrscheinlich nicht in Betracht kommt, werden für eine abschließende Entscheidung zu einem weiteren Probeschultag eingeladen. Die Schulpsychologin ist an diesem Tag beteiligt.

Vorzeitige Einschulung – Kannkinder
Kinder, die nach dem 01. Juli das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte „Kann-Kinder“ oder „Antragskinder“), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der formlose schriftliche Antrag dafür muss bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Eltern erhalten bis spätestens 15. Mai des Einschulungsjahres eine Rückmeldung der Schulleitung, ob der Antrag genehmigt werden kann oder nicht. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Zurückstellungen vom Schulbesuch schulpflichtiger Kinder
Bestehen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres begründete Zweifel darüber, ob das Kind am Unterricht des ersten Schuljahres mit Erfolg teilnehmen kann oder eventuell noch besonderer Unterstützung bedarf, kann die Schulleitung das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

Vorklasse:
Wird das schulpflichtige Kind ein Jahr zurückgestellt, kann ihm von der Schule der Besuch einer Vorklasse empfohlen werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall bis zum 15. Mai 2025 eine schriftliche Nachricht über die Rückstellung und werden gebeten, dem Besuch des Kindes in der Vorklasse zuzustimmen. In der Vorklasse hat das Kind in einer etwas kleineren Lerngruppe unter Anleitung einer Sozialpädagogin oder eines Sozialpädagogen die Möglichkeit, sich über den Zeitraum eines Jahres auf den Schulanfang vorzubereiten. Es werden ihm viele spielerische Lernangebote gemacht, um in der Schule gut anzukommen. Ob und an welchem Standort eine Vorklasse eingerichtet wird, entscheidet sich leider immer erst sehr spät gegen Schuljahresende. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt Kassel. Es müssen mindesten 10 Kinder für eine Vorklasse zusammenkommen und in der Regel wird die Schule als Standort für die Vorklasse bestimmt, die die meisten Kinder gemeldet hat. Die Maximalgröße einer Vorklasse beträgt 20 Kinder.

Zusammensetzung der Klassen:
Für die Zusammensetzung der Klassen können Sie drei Wünsche äußern (i. d. R. Freundschaften unter Kindern). Hierfür ist den Anmeldeunterlagen ein Formular beigefügt. Das Formular mit den Wünschen (siehe Ende der Seite) ist bis spätestens 31. Mai 2025 in der Schule einzureichen. Die Schule ist sehr bemüht, den Wünschen nachzukommen, jedoch kann das nicht garantiert werden, da bei der Zusammensetzung der Gruppen außer Freundschaften auch andere, ebenso relevante Kriterien zu beachten sind, wie z.B. die Klassengrößen, die Geschlechterverhältnisse und die gleichmäßige Verteilung der Kinder mit Förderbedarf.

Wie groß werden die Klassen?
Die Größe der Klassen kann erst kurz vor den Sommerferien 2024 endgültig festgelegt und kommuniziert werden. Es gilt folgende schulrechtliche Grundlage:
Laut „Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen“ gelten für die Bildung von Klassen in der Grundschule folgende Zahlen:
Mindestzahl pro Klasse: 13 Schülerinnen und Schüler
Höchstzahl pro Klasse: 25 Schülerinnen und Schüler

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn 51 Kinder angemeldet werden, können 3 Klassen gebildet werden (Zuweisung von drei Lehrkräften, drei kleine Klassen), wenn 50 Kinder angemeldet werden, dürfen nur 2 Klassen gebildet werden (Zuweisung von zwei Lehrkräften, zwei große Klassen).
Auch im Verlauf der Grundschulzeit kann es leider auch passieren, dass z. B. dreizügige Jahrgänge auf zwei Klassen reduziert werden müssen, weil die Schülerzahl rückläufig ist. Im umgekehrten Falle ist es möglich, einen Jahrgang von beispielsweise zwei auf drei Klassen zu erweitern, wenn die Schülerzahl entsprechend angewachsen ist.

Wann erfahre ich, in welche Klasse mein Kind kommt und wer die Klassenleitung übernehmen wird?
Kurz vor den Sommerferien 2025 wird ein weiterer Informationsabend stattfinden. Sie erfahren, wie die Abläufe und Zeiten am Einschulungstag geplant sind, erhalten alle relevanten Informationen zur Organisation der ersten Schulwochen und aktuelle Infos zum Betreuungsangebot.
Noch nicht mitgeteilt werden kann im Rahmen dieses Informationsabends in der Regel der Name der Klassenleitung , da es immer wieder kurzfristig noch zu personellen Änderungen kommen kann. Die Klassenleitungen werden daher voraussichtlich erst am Einschulungstag im Rahmen der Einschulungsfeier bekanntgegeben.

Wann erfahre ich, ob mein Kind ab dem Schuljahr 2024/25 einen Platz in der Betreuung hat?
Bitte informieren Sie sich vorab und regelmäßigen Abständen über unsere Internetseite und über die Seite des Fördervereins der Mittelpunktschule e. V. über die aktuell für das Betreuungsangebot gegebenen Bedingungen. Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 hatten sich Änderungen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und der Trägerschaften ergeben haben.
In der Vergangenheit mussten keine Anmeldungen zurückgewiesen werden und wir sind optimistisch, dass das auch für das Schuljahr 2025/26 nicht der Fall sein wird. Für uns wäre es wichtig, so früh wie möglich den Bedarf für das Schuljahr 2025/26 zu ermitteln, damit die erforderlichen räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden können. Hierfür werden wir im Frühjahr 2025 eine Vorabfrage bei den Eltern unserer zukünftigen Erstklässlern durchführen. Eine verbindliche und positive Rückmeldung können wir dann hoffentlich im Rahmen des kurz vor den Sommerferien eingeplanten Informationsabends geben.

Einschulungstag – Einschulungsfeier
Die Feier zur Einschulung (Schuljahr 2025/26) wird am Dienstag, den 19.08.2025 in der Mehrzweckhalle stattfinden. Eine genaue Zeitplanung kann erst erfolgen, wenn die Anzahl der einzuschulenden Klassen feststeht

Beginn frühestens: 08.15 Uhr
Ende spätestens: 12.00 Uhr

Wann erhalte ich den Stundenplan meines Kindes?
Es braucht Zeit, einen funktionierenden und pädagogisch sinnvollen Plan für eine durchgehend dreizügige Schule erstellen, die im Regelbetrieb nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus klären sich personelle Fragen oftmals erst gegen Ende des Schuljahres oder zuweilen sogar erst in den Sommerferien. Der Stundenplan für das nächste Schuljahr kann daher immer erst in den Sommerferien erstellt und in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres herausgegeben werden.
Die Stundentafel für das 1. Schuljahr sieht wie folgt aus:

Unterrichtsfächer Klasse 1
 Religion2
 Deutsch6
 Sachunterricht2
 Mathematik5
 Kunst/Musik3
 Sport3
 Wochenstunden gesamt21

Hinzu kommen Förderstunden. Die Zuweisung der Stunden durch das Ministerium richtet sich nach der jeweiligen Größe der Klasse:
bis 17 Schüler/innen 0,5 Förderstunden
bis 21 Schüler/innen 1 Förderstunde
ab 22 Schüler/innen 1,5 Förderstunden

Elterliche Einverständniserklärung zum Austausch zwischen Kindertagesstätten und Schule
Da die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten neben der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder auch ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten kennen, können sie im Rahmen der Einschulung wichtige Informationen an die Grundschule weitergeben. Sie sind in diesem Prozess unverzichtbare Partner von Eltern und Grundschule. Kita und Schule dürfen sich jedoch den Bestimmungen entsprechend nur dann über die Entwicklung Ihres Kindes austauschen, wenn Sie als Erziehungsberechtigte solchen Gesprächen zustimmen und die Beteiligten von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Wir bitten Sie deshalb, der Schweigepflichtsentbindung zuzustimmen (Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular).

Anmeldeformulare und Informationsschreiben
für die Einschulung 2025

Die Formulare sind im Schulsekretariat selbstverständlich auch in ausgedruckter Form erhältlich!

Formular Schulanmeldungen 2025

Wünsche für die Klasseneinteilung 2025

Und hier finden Sie die Materiallisten. Tipp: Einzelne der anzuschaffenden Schulsachen eigenen sich wunderbar auch als Überraschung für die Schultüten!

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